Schadet die Initiative der Digitalisierung?
Nein, das Recht auf Informationssicherheit verbessert die staatliche Digitalisierung, weil Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten sichergestellt werden müssen. Das Recht auf ein offline-Leben zwingt den Staat dazu im Sinne der Menschen zu digitalisieren, weil dadurch eine Wahlmöglichkeit garantiert wird. Gute Digitalisierung basiert nicht auf Zwang, sondern auf Freiwilligkeit. Wenn staatliche digitale Dienstleistungen den Menschen einen Mehrwert bieten, werden diese aus freien Stücken genutzt.
Was bedeutet das Recht auf Vergessenwerden?
Es bedeutet, dass Daten nach Ablauf einer angemessenen Frist gelöscht werden müssen. Dies ist heute bereits der Fall.
Haben die Initiative und der Gegenvorschlag überhaupt eine Chance?
Ja, fast gleichlautende Initiativen für ein Grundrecht auf Digitale Integrität wurden in den Kantonen Genf und Neuenburg in den letzten Jahren mit überwältigenden Mehrheiten von über 90 Prozent Ja-Anteil angenommen. Nun stehen das Recht auf ein Offline-Leben und weitere Rechte für das digitale Zeitalter in Genf und Neuenburg in den Kantonsverfassungen. Es kann sein, dass in Zürich die Zustimmung nicht ganz so hoch sein wird, weil der Regierungsrat und grosse Parteien sich in Zürich gegen die Initiative ausgesprochen haben. Die Chancen auf ein Ja zur Initiative sind aber dennoch intakt. Die Chancen für den Gegenvorschlag stehen noch etwas besser, weil dieser von grossen Parteien und dem Kantonsrat befürwortet wird.
Verunmöglicht die Initiative die Überwachung von Verbrechern?
Nein, kein Grundrecht ist absolut. Wie auch bei den Grundrechten auf Bewegungsfreiheit und Privatsphäre können Verbrecher diese Grundrechte verwirken: im Gefängnis gibt es weder Bewegungsfreiheit noch Privatsphäre. Bei begründetem Verdacht dürfen mutmassliche Straftäter weiterhin überwacht, analysiert und vermessen werden. Dafür benötigen die Behörden eine verhältnismässige gesetzliche Grundlage. Für die Einschränkung von Grundrechten gelten in der Schweiz folgende Regeln (Art. 36 BV):
„1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.
2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.
3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.
4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.“
Diese Regeln gelten auch für die Grundrechte der Verfassung des Kantons Zürich (Art. 10, Abs. 2):
„Die Bestimmungen der Bundesverfassung über die Verwirklichung und die Einschränkung der Grundrechte gelten auch für die Grundrechte des kantonalen Rechts.“
Die im Gegenvorschlag vorgesehene Formulierung „das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen“ beim Grundrecht auf ein Offline-Leben ist deshalb überflüssig und zeugt von mangelhaftem Sachverstand des Kantonsrats. Zum Glück handelt es sich um eine allgemeine Anregung und nicht um den endgültigen Verfassungstext.
Ist die Initiative schädlich für die Wirtschaft?
Nein, die Kantonsverfassung regelt ausschliesslich die Beziehung zwischen dem Staat und der Bevölkerung. Kantonale Grundrechte können keine Drittwirkung entfalten. Das bedeutet, dass die Privatwirtschaft von dieser Initiative nicht betroffen ist. Denkbar wäre, dass internationale Konzerne wie Microsoft weniger Staatsaufträge erhalten werden in Zukunft, weil diese die Informationssicherheit und das Recht darauf nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden nicht gewährleisten können.
Was bedeutet das Recht auf Informationssicherheit?
Informationssicherheit bezeichnet einen technischen Fachbegriff für den Zustand technischer und nichttechnischer Systeme zur Verarbeitung und Speicherung von Informationen, in dem die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität gewährleistet sind. Sie dient dem Schutz vor Gefahren und Bedrohungen, der Vermeidung wirtschaftlicher Schäden und der Minimierung von Risiken und ist komplementär zum Datenschutz zu verstehen. Wie die anderen Grundrechte in der Kantonsverfassung betrifft dieses Recht die Behörden und Staatsbetriebe und hat keine direkten Auswirkungen auf die Privatwirtschaft.
Wird KI verboten durch die Initiative?
Nein, das Recht nicht von einer Maschine beurteilt zu werden ist ein Abwehrrecht gegen Fehlentscheide durch vom Staat getroffene automatisierte Beurteilungen. Es bedeutet, dass sich Menschen bei solchen Fehlentscheiden zur Wehr setzen dürfen und darauf bestehen dürfen, dass die Angelegenheit von einem Menschen beurteilt wird.
Ist die Initiative kompatibel mit dem Bundesrecht?
Ja, in den Kantonen Genf und Neuenburg wurden die Kantonsverfassungen bereits mit den neuen Grundrechten für das digitale Zeitalter ergänzt. Die Grundrechte auf Digitale Integrität und auf ein Offline-Leben stehen in Einklang mit der Bundesverfassung. Die Kantone dürfen ihre Grundrechtskataloge erweitern, solange sie dem Bundesrecht nicht widersprechen.
Wieso gibt es diese Webseite?
Die Ja-Komitees empfehlen ein Nein zum Gegenvorschlag und erhöhen damit das Risiko, dass am Ende sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag scheitern. Der Gegenvorschlag ist zwar weniger prägnant, aber immer noch deutlich besser als gar keine Lösung. Werden beide Vorlagen angenommen, entscheidet nicht die höhere Zahl an Ja-Stimmen, sondern die Stichfrage. Deshalb wird empfohlen, sowohl der Initiative als auch dem Gegenvorschlag zuzustimmen und bei der Stichfrage die Variante A (kantonale Initiative) zu wählen.
Wer steckt hinter dieser Webseite?
Diese Webseite wurde von Philippe Burger erstellt. Er hatte die Initiative für ein Grundrecht auf Digitale Integrität formuliert und war damals Präsident der Piratenpartei Zürich. Er ist heute parteiunabhängig.